Mitmachen und einen von drei individuell zusammengestellten Warenkörben im Wert von je 2000 Franken gewinnen!

Dyson unterstützt den 2. Nationalen Allergietag und verlost 3 individuell zusammengestellte Warenkörbe mit allergikerfreundlichen und hygienischen Produkten im Wert von je 2000 Franken. Die Gewinner erhalten zudem bei sich zu Hause eine persönliche Beratung von einer Hygiene- und Allergieexpertin. Dr. Francesca Sieber (Mikrobiologin) gibt Tipps und empfiehlt Allergiepräventionsmassnahmen für die eigenen vier Wände. Anschliessend wird in Zusammenarbeit mit der Expertin ein Warenkorb zusammengestellt, welcher individuell auf die Bedürfnisse des Gewinners abgestimmt ist.

Im Warenkorb kann enthalten sein

Allergie Tag DC23

Anmelde- und Wettbewerbsbedingungen

Beantworten Sie folgende Frage richtig und Sie können einen von drei Warenkörben im Wert von je 2000 Franken gewinnen.

Weshalb sind Dyson Staubsauger besonders für Pollenallergiker geeignet?

  • Wegen dem schönen Design
  • Weil die Abluft bis zu 150 Mal weniger Pollen, Bakterien, Allergene und Schimmelpilzsporen als die Raumluft enthält
  • Wegen dem tiefen Stromverbrauch

Für die Teilnahme am Wettbewerb schreiben Sie bitte bis 11. April 2010 eine E-Mail mit dem Betreff «Wettbewerb Allergietag» und mit der richtigen Antwort an allergy@dyson.com. Die E-Mail enthält die Adresse und Telefonnummer des Teilnehmenden.

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • Anmeldung: Als Anmeldung gilt das E-Mail mit dem Stichwort «Wettbewerb Allergietag» und Lösung mit kompletter Adresse und Telefonnummer an allergy@dyson.com
  • Einsendeschluss: 11. April 2010
  • Auslosung: 14. April 2010
  • Schriftliche Gewinnerbenachrichtigung: bis 21. April 2010
  • Es findet keine Barauszahlung statt
  • Sämtliche eingegebenen Daten werden ausschliesslich für den Wettbewerb verwendet und nicht an Dritte weitergegeben
  • Mitarbeitende von Dyson, aha! und SGAI sowie deren Angehörige sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.